- Der Antragsteller muss Besitzer eines rein elektrischen PKWs sein (kein Hybridfahrzeug).
- Das Kraftfahrzeug muss lediglich im Besitz des Antragstellers befinden, d.h. es kann Eigentum oder ein Leasingfahrzeug sein.
- Der Förderantrag kann durch Gewerbe- und Privatkunden gestellt werden.
- Die Förderung kann nur einmal pro Fahrzeug und Jahr erfolgen.
- THG Prämie für Elektro- oder Elektro Nutzfahrzeuge bis zu 430,00€ pro Jahr
- THG Prämie für öffentliche Ladepunkte bis zu 15,4 Ct./KWH